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Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen

Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls in Deutschland (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit).

Eine durch einen Arbeitsunfall verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt ( D-Arzt) vorgestellt werden.

Die Zulassung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden der Berufsgenossenschaften erteilt und mit ihr sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden.
Für die Zulassung zum Durchgangsarzt gelten strenge Anforderungen.

D-Ärzte müssen  ausnahmslos Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein.